Die gemeinsam mit der Praxis erarbeiteten Qualitätsstandards sind eine verbindliche Grundlage für die Arbeit in den evangelischen Kitas in der EKHN. Der Prozess der Erarbeitung dieser Standards unter größtmöglicher Beteiligung der Basis stellt einen der wesentlichen Unterschiede zu anderen Qualitätsmanagementverfahren dar. Es werden keine Qualitätskriterien für alle Einrichtungen von der Landeskirche vorgegeben, außer den grundsätzlich zu berücksichtigenden, z.B. Leitlinien, Gesetze und Verordnungen. Vielmehr werden die Qualitätsmerkmale der einzelnen Einrichtungen in ihrer Vielfalt in Qualitätszirkeln zusammengeführt. Daraus entsteht zuerst ein Standard in der Erprobung. Nach einer Phase der Erprobung in der Praxis können alle Einrichtungen und Träger und weitere Experten Rückmeldung zu Ergänzungs- bzw. Änderungsbedarfen geben. Die daraus entstandene Fassung wird dann der Kirchenleitung vorgelegt. Erst danach ist es ein Standard für die Kindertagesstätten in der EKHN, der als verbindliche Grundlage zur Orientierung für die Arbeit vor Ort dient.
Bedarfsermittlung und Bedarfsplanung
Die Kindertagesstätte als Teil der Kirchengemeinde
Fortlaufende Dokumentation der Arbeit
Hauswirtschaft im pädagogischen Alltag
Regionalverwaltung
Anlage Regionalverwaltungsverordnung (RVVO) - Pflichtaufgaben der Regionalverwaltung
Vernetzung mit anderen sozialen Einrichtungen