Informationen zur Entwicklung Gemeindeübergreifender Trägerschaften (GüT)

Die Broschüre dient als Information und Grundlage zur Entwicklung gemeindeübergreifender Trägerschaften Ev. Kindertagesstätten in der EKHN, vor allem im Hinblick auf die organisatorischen bzw.zeitlichen und rechtlichen Abläufe.

Seit geraumer Zeit findet im Bereich der Trägerschaft von Ev. Kindertagesstätten in der EKHN eine Entwicklung hin zu gemeindeübergreifenden Trägerschaften statt, die vom Fachbereich Kindertagesstätten, der Kirchenverwaltung und den Regionalverwaltungen begleitet werden.

Unter gemeindeübergreifenden Trägerschaften (GüT) ist die Übertragung der Rechtsträgerschaft mehrerer Ev. Kitas auf ein Dekanat oder eine Kirchengemeinde, unabhängig vom Gemeindegebiet, zu verstehen (§ 4 KiTaVO)1. Die Rahmenbedingungen für diese GüT wurden auf Basis der in Fachgruppen Ende 2010 im Fachbereich Kindertagesstätten der EKHN zum Thema Trägermodelle erarbeiteten Ergebnisse in der §§ 4, 18 und 25 KiTaVO verankert. Dabei besteht das Hauptziel darin, individuelle, passgenaue GüTs im Rahmen der grundsätzlich organisatorischen Vorgaben entwickeln und gestalten zu können.

Zur Broschüre (Intranet EKHN)