Aufnahmekriterien für die Kindertagesstätten in der EKHN - Empfehlungen des Fachbereichs Kindertagesstätten

Unseren Empfehlungen zu Aufnahmekriterien in evangelischen Kindertagesstätten liegen folgende Leitgedanken zugrunde, die auch in den Leitsätzen des Qualitätsstandards Betreuung für die Kindertagesstätten in der EKHN formuliert sind:
• Jedes Kind ab dem ersten Lebensjahr hat ein Recht auf qualitätsvolle Betreuung, unabhängig von
der Lebens- und Arbeitssituation der Eltern.
• Das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern: Eltern entscheiden sich für eine Kindertagesstätte, die mit
ihrem Angebot und den pädagogischen, religiösen und weltanschaulichen Leitgedanken die Bildung
und Erziehung des Kindes in der Familie ergänzt und unterstützt.
• Der kirchliche Träger hält ein Betreuungsangebot im Rahmen des mit den zuständigen Trägern der
öffentlichen Jugendhilfe vereinbarten und genehmigten Umfangs vor.
• In der frühen Aufnahme in eine Kindertagesstätte liegt eine große Chance, die sozial-emotionale
Entwicklung bei Kindern anzuregen und so Bildungsgerechtigkeit und Inklusion zu verwirklichen.
Daraus ergibt sich, dass soziale sowie behinderungsbedingte Benachteiligungen ausgeglichen werden
sollen.
• Die Trägerschaft einer evangelischen Kita basiert auf der Grundlage des biblisch-christlichen Verständnisses vom Menschen, des diakonischen Auftrags und der Verantwortung für die Verkündigung und die Gestaltung des Zusammenlebens.

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