Gesetzesänderungen im HKJGB - Erweiterung des Fachkraftkatalogs:
Die relevanten Punkte, die sich für Sie als Träger von Kindertagesstätten im Kitajahr ab 01.08. 2023 ändern, sind:
Erweiterung des Fachkraftkatalogs:
Fachkräfte nach §25b Abs. 1HKJGB können nun auch sonstige Personen sein, deren Eignung das zuständige Ministerium aufgrund von erbrachten Leistungen und abgeschlossener Studiengänge (mind. DQR 6) im In- und Ausland, festgestellt hat.
Die Leistungen müssen einen Umfang von insgesamt mindestens 95 Creditpoints und folgende Inhalte aufweisen:
a) Grundlagenwissen zur sozialen Arbeit oder Sozialpädagogik und zur Erziehung und Bildung,
b) institutionelle Kenntnisse der Kinder- und Jugendhilfe,
c) Entwicklung, Lebenslagen und Lebenssituationen von Kindern,
d) professionelles Handeln und pädagogische Interaktion,
e) Kontextwissen aus Bezugsdisziplinen,
f) Reflexion und Selbstevaluation
Fachkräfte zur Mitarbeit nach § 25b Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 HKJGB können ab 01.08. 2023 auch sonstige Personen sein, die mindestens über einen mittleren Bildungsabschluss und über eine abgeschlossene Ausbildung im In- und Ausland, die einer Qualifikation der Niveaustufe 4 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) entspricht oder deren Eignung das für Jugendhilfe zuständige Ministerium aufgrund von im Rahmen von Ausbildungen oder Fort- und Weiterbildungen erworbenen Kenntnissen im frühpädagogischen Bereich und Erfahrung in der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern festgestellt hat.
Weiterhin bleibt es dabei, dass hierzu 160 Stunden Fortbildung innerhalb von 2 Jahren absolviert werden müssen und der Träger der öffentlichen Jugendhilfe diese Personen anerkennt.
Erhöhung des Anteils der Fachkräfte zur Mitarbeit nach §25b Abs. 2 Nr.6:
Zukünftig können bis zu 25% des personellen Mindestbedarfs (statt vorher 15%) mit Fachkräften zur Mitarbeit angerechnet werden.
Weiterführende Links:
Nähere Ausführungen und benötigte Antragsformulare zu den Gesetzestexten finden Sie unter:
Novellierung HKJGB 2023 | soziales. hessen.de
Hier finden Sie den Gesetzestext.
Die FAQs wurden angepasst.
Außerdem bekommen Sie hier Informationen zum
Antrag auf Anerkennung von ausländischen Hochschulabschlüssen
Fachbereich Kindertagesstätten, im August 2023