Fachkräfte

Fachkräftevereinbarung in Rheinland-Pfalz

Seit 23.2.2021 gilt die neue Fachkräftevereinbarung in RLP. Sie gibt Auskunft über Voraussetzungen der Eignung von pädagogischem Personal in Kitas in RLP. Diese Vereinbarung führt zu einer hohen Verbindlichkeit darüber, welche Berufsabschlüsse die Voraussetzungen i. S. d. § 45 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) erfüllen können.

Zur Ausführung der Leitungstätigkeit ist grundsätzlich eine Leitungsqualifizierung notwendig.

Profilergänzende Kräfte müssen eine pädagogische Basisqualifizierung absolvieren.

Vergütung
Der Entgeltgruppenplan der EKHN für die Kitas im reinlandpfälzischen Teil der EKHN gibt darüber Auskunft.