Im Zuge des neuen Hessischen Kinderförderungsgesetz (HessKifög) wurde 2014 die Verwaltungsordnung für den Betrieb von Kindertagesstätten im Bereich der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau überarbeitet und neu gefasst. Im Februar 2021 gab es weitere Änderungen. Sie betreffen die Personalbemessung in den §§ 20, 21 und 22 für pädagogisches Personal und Leitungskräfte und wurden aufgrund der geänderten Gesetze in Hessen und Rheinland-Pfalz notwendig.
KiTaVO - Kindertagesstättenverordnung EKHN
Informationen zum Hessischen Kinderförderungsgesetz