In den Leitlinien für Kindertagesstätten in der EKHN wird das Kind als Experte in eigener Sache beschrieben, dessen Meinung ernst genommen wird. Die Aufgaben der evangelischen Kindertagesstätten bestehen darin, den Mädchen und Jungen in einer Atmosphäre der Offenheit zu ermöglichen, "sich selbst anzunehmen, spontan und voller Interesse zu handeln, Fehler machen zu dürfen, Angst auszusprechen und abzubauen, selbständiger zu werden." (§1, Absatz 2) Dabei sollen Mädchen und Jungen befähigt werden "sich anderen zuzuwenden, andere einfühlend zu verstehen und zu achten, sich zu entscheiden, Entscheidungen anderer zu respektieren, sich miteinander zu vereinbaren, gemeinsam zu reden, zu handeln, zu spielen, Konflikte zu lösen oder zu ertragen" (§1, Absatz 3). Nur so sind bei Mädchen und Jungen die Entwicklung von sozialen Kompetenzen, Sprachfähigkeit und die Einübung demokratischer Verhaltensweisen möglich. Das Grundrecht auf eigene Meinung und Beteiligung von Mädchen und Jungen ist Grundlage einer demokratiefördernden Erziehung.
Träger, Leitungen und pädagogische Fachkräfte in evangelischen Kindertagesstätten sind daher verpflichtet, Mädchen und Jungen an Entscheidungen, die sie betreffen, zu beteiligen. Dabei ist Beteiligung ein Lern- und Interaktionsprozess und hängt von der Haltung der pädagogischen Fachkräfte ab. Pädagogische Fachkräfte sind dabei Lehrende und Lernende zugleich. Sie müssen bereit sein, sich mit Kindern gemeinsam auf einen Entwicklungsweg zu begeben. Es geht für die pädagogischen Fachkräfte darum, Mädchen und Jungen kontinuierlich die Möglichkeit zu bieten, Situationen im entdeckenden Lernen selbst zu gestalten, Lernwege selbst zu finden und auch "Umwege" zuzulassen.