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Volksabstimmung: Mehr Kinderrechte!

Über die Stärkung der Kinderrechte in der Hessischen Verfassung wird am 28.10.2018 in einer Volksabstimmung entschieden!

Hessinnen und Hessen können am 25. Oktober 2018 über insgesamt 15 Verfassungsänderungen mitentscheiden! Unter den Änderungsvorschlägen befindet sich der Artikel 4. Zur Abstimmung steht hier eine Ergänzung, die mehr Kinderrechte verfassungsrechtlich festlegt.

Änderungsvorschlag für Artikel 4:

(Änderung gefettet)

Artikel 4

(1) „Ehe und Familie stehen als Grundlage des Gemeinschaftslebens unter dem besonderen Schutz des Gesetzes.“

(2) „Jedes Kind hat das Recht auf Schutz sowie auf Förderung seiner Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, ist das Wohl des Kindes ein wesentlich zu berücksichtigender Gesichtspunkt. Der Wille des Kindes ist in allen Angelegenheiten, die es betreffen, entsprechend seinem Alter und seiner Reife im Einklang mit den geltenden Verfahrensvorschriften angemessen zu berücksichtigen. Die verfassungsmäßigen Rechte und Pflichten der Eltern bleiben unberührt.“

Weitere Informationen zur Volkabstimmung:www.verfassung-hessen.de