Zulagenregelungen §28b KDO

Änderungen für Erzieher*innen in Hessen

Durch  §28b KDO  besteht  die  Möglichkeit  einrichtungsbezogen  eine  widerrufliche Zulage  an
Erzieher*innen zu gewähren,  um das  Gehaltsniveau der S8bTVöD (übertarifliche Eingruppierung  der
Kommunen)  zu  erreichen.

Weitere Informationen dazu im
Merkblatt zu §28b KDO