Um die Wirkungen und Folgen des Gesetzes objektiv bewerten zu können, wurde bereits in das Gesetz mit aufgenommen, dieses bis Ende 2016 zu evaluieren (siehe Art. 5a HessKiföG). Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration hat das Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e.V. aus Frankfurt mit der Evaluation des Gesetzes beauftragt. Der Bericht liegt nunmehr vor.