Unseren Empfehlungen zu Aufnahmekriterien in evangelischen Kindertagesstätten liegen folgende Leitgedanken zugrunde, die auch in den Leitsätzen des Qualitätsstandards Betreuung für die Kindertagesstätten in der EKHN formuliert sind:
• Jedes Kind ab dem ersten Lebensjahr hat ein Recht auf qualitätsvolle Betreuung, unabhängig von
der Lebens- und Arbeitssituation der Eltern.
• Das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern: Eltern entscheiden sich für eine Kindertagesstätte, die mit
ihrem Angebot und den pädagogischen, religiösen und weltanschaulichen Leitgedanken die Bildung
und Erziehung des Kindes in der Familie ergänzt und unterstützt.
• Der kirchliche Träger hält ein Betreuungsangebot im Rahmen des mit den zuständigen Trägern der
öffentlichen Jugendhilfe vereinbarten und genehmigten Umfangs vor.
• In der frühen Aufnahme in eine Kindertagesstätte liegt eine große Chance, die sozial-emotionale
Entwicklung bei Kindern anzuregen und so Bildungsgerechtigkeit und Inklusion zu verwirklichen.
Daraus ergibt sich, dass soziale sowie behinderungsbedingte Benachteiligungen ausgeglichen werden
sollen.
• Die Trägerschaft einer evangelischen Kita basiert auf der Grundlage des biblisch-christlichen Verständnisses vom Menschen, des diakonischen Auftrags und der Verantwortung für die Verkündigung und die Gestaltung des Zusammenlebens.
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